Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mentoring & Beratung
Unsere Web-Adresse: https://melanietaube.de.
1. Allgemeines
Melanie Taube führt Mentoring und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für Melanie Taube nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden. Die von Melanie Taube abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Melanie Taube nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
Melanie Taube ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihr auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/von der Klient/In selbst bereitzustellen.
Melanie Taube erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von ihr auf Plausibilität überprüft.
Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.
2. Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Mentoring- und Beratungsleistungen werden die in der Mentoring- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.
Die Termine für Telefon-Mentoring werden zwischen Mentor und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Mentoring- bzw. Beratungs-Honorars.
Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von Melanie Taube anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Absage eines Termins
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Zeit und Ort des Mentorings werden von den Mentoringpartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Mentoringsitzungen ist bis spätestens 2 Tage vor dem Termin möglich. Danach verfällt der Anspruch auf die Einzelstunde und das volle Honorar wird berechnet.
Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch! Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Klient diese Regelung.
4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Melanie Taube ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Mentoringtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
In diesem Fall wird der Mentor den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
5. Copyright
Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt.
Das Urheberrecht an den Mentoringkonzepten und Unterlagen gehört allein Melanie Taube. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung Melanie Taube ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
6. Versicherungsschutz
Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Mentoringsitzungen/Beratungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Mentoring ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Mentorings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Melanie Taube.
7. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Mentoring-Sitzungen/Beratungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Mentor sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Melanie Taube handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.
Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
8. Vertraulichkeit
Melanie Taube verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Darüber hinaus verpflichtet sich Melanie Taube, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
9. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin
Das Mentoring erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Melanie Taube möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Mentoring ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Melanie Taube steht dem Klienten als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
10. Abgrenzung zur Psychotherapie/ärztlichen Behandlung
Mentoring ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Mentoring basiert auf einer Mentor-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Mentors klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Mentoring ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Mentoring dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
Das Ergebnis eines Mentorings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
Melanie Taube weist darauf hin, dass sie keinerlei Heilversprechen machen kann und darf!
Ihre Mentorings/Readings und Energiearbeit sind kein Ersatz für eine ärztliche Diagnose oder Behandlung eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychologen.
11. Sektenerklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Mentorings und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziere mich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.
12. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Oyten. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Achim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Oyten, 01.10.2022